Sprechzeiten

Mo - Do            Mo, Di, Do          Freitag
8:00 - 11:30      15:00 - 17:30        08:00 - 13:00  

Eckpunkte / Grundsätze unserer Praxis

Einleitung

INFORMATIONEN über die Arbeitsweise der HAUSARZTPRAXIS

Liebe Patientinnen und Patienten, 

hier möchten wir die wichtigsten Eckpunkte und Grundsätze für die Arbeit in unserer Praxis darlegen. Wir möchten damit quälende Diskussionen an der Anmeldung verhindern, die meine Mitarbeiterinnen immer sehr erschöpfen. Diese Eckpunkte und Grundsätze werden von meinen Mitarbeiterinnen konsequent umgesetzt und sind nicht verhandelbar. 

Ihre Dr. med. Yvonne Winter

Atteste

 

Attestgebühren: 
Atteste und Gutachten sind keine Kassenleistung. Die Kosten müssen leider von der/dem Patientin/Patienten selber erstattet werden. 

Schulattest: 
Gesundheitsattest (je nach Aufwand): Versicherungsgutachten: Unfallgutachten: Reiserücktrittsgutachten:

5,- €
  20,- bis 50,- € 50,- bis 100,- € 50,- bis 80,- €
  30,- bis 50.- €

Ausfallhonorar

Termine in der offenen Sprechstunde und auch in der Nachmittagssprechstunde müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. 
Ansonsten wird ein Ausfallhonorar von 20 bis 50 € berechnet.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Wir befüllen ab sofort Ihre  elektronische Patientenakte (ePA) ,
sofern ihre Krankenkasse diese mittlerweile eingerichtet hat, bzw. Sie der ePA nicht widersprochen haben.

Erstkontakt im Quartal

Es ist grundsätzlich ein persönlicher Erstkontakt im Quartal mit der behandelnden Ärztin / Arzt und der entsprechenden Patientin / Patient erforderlich. 
Dies bedeutet, dass ein Rezept o.ä. nicht einfach per Telefon oder E-Mail bestellt werden kann, wenn noch kein persönlicher Erstkontakt stattgefunden hat. Ebenso ist es nicht zulässig, dass Angehörige oder Freunde dies übernehmen.

Hausärztlicher Vermittlungsfall

Der sogenannte Hausärztliche Vermittlungsfall wird von der Hausärztin oder dem Hausarzt veranlasst. 
Es darf nicht vom Facharzt eingefordert werden, zu dem überwiesen werden soll.

Hausrecht

Leider haben wir zunehmend mit Aggressionen von Menschen, die unsere Praxis betreten, zu tun. 
Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bei verbalen oder körperlichen Übergriffen, auch nur bei Androhung, konsequent von unserem Hausrecht Gebrauch machen.

Kontaktaufnahme

Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme gerne unseren E-Mail Account winterlinge@mail.de Sie können auch Terminabsagen oder ähnliches gerne per E- Mail mitteilen. Ärztliche Beratungen hingegen können nicht per E-Mail stattfinden.

Online-Terminkalender

Wir bieten auf unserer Webseite www.praxis-winter.net einen Online-Terminkalender . Beachten Sie bitte: Die Vormittagssprechstunde ist immer mit Wartezeit verbunden! 
Haben Sie ein dringendes Anliegen oder einen Corona-Infekt, melden Sie sich bitte per E-mail: winterlinge@mail.de

Patientendaten

Wir unterliegen sehr strengen datenschutzrechtlichen Grundsätzen
Dies bedeutet unter anderem, dass wir sensible Patientendaten:
- nicht per Post schicken 
- nicht per E-Mail versenden 
- nicht an Angehörige oder Freunde herausgeben (außer bei Vollmacht)

Patientenverfügung

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig über das Thema 
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nachzudenken. 
Empfehlenswert für Informationen hierzu ist die Webseite des 
Bundesministeriums für Justiz www.bmj.de

Praxisbesuch bei Infekten

Haben Sie einen Infekt, stellen Sie sich bitte ausschließlich in der Infektsprechstunde mit FFP2 Maske vor. 
Wir setzen voraus, dass Sie sich auf Corona getestet haben. Ist es ein Corona-Infekt, melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch. Sie dürfen die Praxis nicht mit Corona-Infekt betreten.

Pünktlichkeit

Wir erwarten von unseren Patientinnen und Patienten, dass sie zu ihren Terminen pünktlich erscheinen. 
Verspätungen ohne nachvollziehbaren Grund können wir ab sofort nicht mehr tolerieren.

Schweigepflicht

Wir unterliegen sehr strengen Grundsätzen der Schweigepflicht
Dies bedeutet, dass wir außer an den medizinischen Dienst der Krankenkasse nur an die Patientin oder den Patienten selbst Informationen richten und von diesen erhaltene Informationen keinesfalls weitergeben. 
Dies betrifft insbesondere Versicherungsanfragen wie zum Beispiel Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen o. ä. Dies bedeutet außerdem grundsätzlich die Nicht-Weitergabe von Patientinnen- und Patientendaten und Informationen an Familienangehörige, insbesondere auch  nicht an Eheleute oder direkte Nachfahren.

Vorlage der Versichertenkarte

Wenn Sie ein Rezept, eine Überweisung oder eine Krankschreibung benötigen, müssen wir zwingend Ihre gültige Versichertenkarte einlesen. Ist keine Karte vorhanden, können Sie von Ihrer Krankenkasse einen Versicherungsnachweis z.B. per Fax an uns anfordern. 

Wartezeit

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Vormittagssprechstunde trotz Termin immer mit einer Wartezeit rechnen müssen! 
Wir bemühen uns, diese so kurz wie möglich zu halten, aber Notfälle und dringende Anliegen müssen auch hier priorisiert behandelt werden.